Neue Arbeitsstättenverordnung seit 25.08.04 in Kraft …
2019-5-9 · (3) Beleuchtungseinrichtungen in Arbeitsräumen und Verkehrswegen sind so anzuordnen und auszulegen, daß sich aus der Art der Beleuch-tung keine Unfall- oder Gesundheitsgefahren für die Arbeitnehmer ergeben können. Die Beleuch-tung muß sich nach der Art der Sehaufgabe rich-ten. Die Stärke der Allgemeinbeleuchtung muß min-